Dolomiti Superski

Sicherheit auf den Pisten der Wintersportregion Dolomiti Superski durch Verhaltensregeln

Dolomiti Superski Sicherheit

Verhaltensregeln für das Miteinander auf den Skipisten

Dolomiti Superski

Innerhalb der Wintersportregion Dolomiti Superski ist die Sicherheit auf allen Pisten sowie in den Funparks oberstes Gebot für alle Skifahrer und Snowboarder. Daher ist es von größter Wichtigkeit, die Verhaltensregeln des Internationalen Ski-Verbandes FIS zu kennen und einzuhalten. Die FIS-Regeln sind im Grunde eine Art Verkehrsordnung und bestimmen das Miteinander von Anfängern, Fortgeschrittenen und Profis innerhalb der verschiedensten Wintersportarten, die gemeinsam auf den Skipisten der Region Dolomiti Superski unterwegs sind.

Die 10 FIS-Regeln lauten:

  1. Rücksicht auf die anderen Skifahrer und Snowboarder
  2. Anpassung von Geschwindigkeit und Fahrweise an das eigene Können sowie die Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnisse
  3. Wahl der korrekten Fahrspur
  4. Überholen unter Berücksichtigung ausreichender Bewegungsfreiheit anderer Wintersportler
  5. Einfahren in Skipisten sowie das erneute Anfahren nach einem Halt unter Berücksichtigung von sich ebenfalls im Gelände bewegenden Wintersportlern
  6. Anhalten an unübersichtlichen oder engen Abfahrtsstellen muss vermieden werden.
  7. Aufstieg und Abstieg zu Fuß muss am Pistenrand erfolgen
  8. Beachten von Markierungen und Signalen auf der Piste
  9. Skifahrer und Snowboarder sind bei Unfällen verpflichtet, Hilfe zu leisten
  10. Ausweispflicht mit grundsätzlichem Mitführen von Skipass und persönlichen Ausweisdokumenten

Zusätzlich gelten in Italien und somit auch in der Wintersportregion von Dolomiti Superski noch drei weitere Regeln:

  • An Kreuzungen gilt generell die Vorfahrtregel "rechts vor links"
  • In Ergänzung zur FIS-Regel Nr. 7 ist das Aufsteigen auf der Piste verboten
  • Generelle Helmpflicht für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren
Skigebiet Dolomiti Superski

Und schließlich soll nicht unerwähnt bleiben, dass es in Italien, also auch in der Wintersportregion Dolomiti Superski, bereits seit dem Jahr 2003 das 23 Artikel umfassende Pistengesetz 363 gibt. Und so sind allein in den 12 verschiedenen Skigebieten von Dolomiti Superski rund 170 Carabinieri sowohl auf Skiern als auch mit dem Motorschlitten unterwegs, um Raser oder Alkoholsünder durchaus auch mal mit Blaulicht und Sirene zu stoppen.

Notfalls sind die Carabinieri als Pistenpolizei sogar dazu berechtigt, Bußgelder zu erheben oder Skipässe einzuziehen. Darüber hinaus helfen die Carabinieri verunglückten Skifahrern, leisten Erste Hilfe oder rufen Rettungshubschrauber, kontrollieren die Pisten oder halten Ausschau nach illegalen Skilehrern. Bei plötzlich sich verschlechternden Wetterverhältnissen sind die Carabinieri diejenigen Skifahrer, die auf einer von ihnen geschlossenen Skipiste als letzte die Abfahrt hinab gleiten.